Schwerpunkte

Jeder bei uns tätige Rechtsanwalt ist gleichzeitig auch Fachanwalt für ein bestimmtes Gebiet. Zum Fachanwalt kann ein Rechtsanwalt ernannt werden, wenn er auf seinem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.

Um diesen Titel führen zu dürfen, müssen zunächst Lehrgänge mit fachspezifischen Inhalten besucht werden. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch mehrere Klausuren nachzuweisen. Es kann auch zusätzlich
eine mündliche Prüfung erforderlich sein. Sodann hat man nachzuweisen, dass man 3 Jahre lang zahlreiche Fälle sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in
verschiedenen Teilbereichen seines Fachgebietes bearbeitet hat.

Nach der Ernennung zum Fachanwalt ist man verpflichtet, seine Kenntnisse laufend durch Fortbildungen zu vertiefen und zu aktualisieren. Erfüllt man diese Verpflichtung nicht, droht der Entzug der Fachanwaltsbezeichnung.

Sie sehen an dieser ausführlichen Schilderung, dass Sie von einem Fachanwalt nicht nur gute allgemeine Rechtskenntnisse erwarten können sondern vor allen Dingen besondere vertiefte Rechtskenntnisse auf seinem Fachgebiet. Das hat für den Mandanten den großen Vorteil, dass der Fachanwalt in der Beratung schneller auf den Punkt kommt.